Schul- und Hausordnung


Schul- und Hausordnung

Diese Schul- und Hausordnung regelt das Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern, Hauspersonal). Gegenseitiges Vertrauen, Rücksichtnahme und Bereitschaft zu partnerschaftlicher Arbeit sind Voraussetzung für die Erfüllung des Erziehungsauftrages der Schule. 

  1. Mündliche Krankmeldungen bitte telefonisch zwischen 8.00 und 9.00 Uhr oder durch einen Mitschüler.
     
  2. Grundsätzlich ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig und spätestens nach 3 Tagen abzugeben.
     
  3. Personen, die eine ansteckende Krankheit haben, dürfen das Schulhaus nicht betreten.
     
  4. Der Unterricht fängt pünktlich um 8.00 Uhr an.
     
  5. Die Aufsicht beginnt in der ersten Stunde 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen (offener Beginn). Zur zweiten Stunde werden die Kinder 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn beaufsichtigt.
     
  6. Auf dem Pausenhof  befindet sich in jeder Hofpause eine Aufsichtsperson.
     
  7. Die Kinder werden klassenweise von der Lehrkraft zur Fischerwörthhalle begleitet. Auf dem Rückweg können sie in ihre Wohngebiete entlassen werden, wenn eine schriftliche Sondergenehmigung durch die Eltern vorliegt.
     
  8. Bei Ausflügen, Lerngängen, etc. wird ebenso verfahren.
     
  9. Während der Schulzeit dürfen die Kinder das Schulgelände nicht verlassen.
     
  10. Bei Elternabenden und Festen im Schulhaus gilt Rauchverbot. Das Ausschenken von Alkohol soll in einem verantwortungsvollen Rahmen geschehen. Auch in diesem Bereich sind Erwachsene Vorbilder.
     
  11. Elektronische Geräte (Handy, Smartwatch,…) und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
     
  12. Mutwillige, vorsätzliche Zerstörungen von Sachen müssen von Erziehungsberechtigten bezahlt werden.
     
  13. Die Grundschüler kommen nur zur Fahrradausbildung in der 4. Klasse mit dem Fahrrad zur Schule. Nach bestandener Fahrradprüfung dürfen die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren, Entscheidung und Haftung liegt bei den Eltern. 
     
  14. Tiere dürfen nur zu Unterrichtszwecken auf das Schulgelände und in das Schulhaus mitgebracht werden.
     
  15. Stundenplan und Alarmplan hängen in jedem Klassenzimmer neben der Tür. 

Bei Verletzung von vereinbarten Regeln, die das Zusammenleben in der Schulgemein-schaft betreffen, sind „Erzieherische Maßnahmen“ möglich (§ 90 Schulgesetz).

So gehen wir miteinander um